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Allgemeine Garantiebestimmungen

Allgemeine Garantiebestimmungen

Eisen Rupp OHG haftet nicht für Fehler, deren Auftreten durch den Verbraucher verursacht wurden. Das gilt auch für gewöhnliche Abnutzungserscheinungen. Bezüglich aller anderen Mängel gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung, d.h.: der Verbraucher kann bei vorliegen eines Mangels zunächst nach seiner Wahl Ersatzlieferung oder Nachbesserung verlangen, es sei denn die gewählte Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung oder Nachbesserung) ist für den Verkäufer im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen unverhältnismäßig oder unmöglich; erst nach Fehlschlagen der Nacherfüllung oder wenn der Verkäufer berechtigterweise die Nacherfüllung verweigert, kann der Verbraucher vom Vertrag zurücktreten (Rücktritt) oder den Kaufpreis herabsetzen (Minderung). Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Verbraucher jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Unternehmer und juristische Personen des öffentlichen Rechts haben offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Mängel innerhalb von 10 Tagen nach Übergabe schriftlich zu rügen. Nicht offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbare Mängel hat der Unternehmer oder die juristische Person des öffentlichen Rechts innerhalb von 10 Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Bei Versäumung der Rügefrist kommt eine Gewährleistung für die davon betroffenen Mängel nicht in Betracht. Unbeschadet der Verpflichtung nach vorstehendem Absatz, rechtzeitig zu rügen, wird für Mängel längstens ein (1) Jahr nach Ablieferung an den Unternehmer oder die juristische Person des öffentlichen Rechts Gewähr geleistet, es sei denn, es handelt such um den Mangel eines Bauwerks, für das die Ware entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise verwendet worden ist. In diesem Fall gelten ebenso wie bei Arglist des Verkäufers die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Gegenüber Unternehmer und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist der Verkäufer bei Vorliegen eines von ihm zu vertretenden Mangels nach seiner Wahl zur Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Lehnt der Verkäufer eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unberechtigterweise ab, schlägt eine solche fehl oder ist sie für den Unternehmer oder die juristische Person des öffentlichen Rechts nicht zumutbar, beispielsweise weil der Verkäufer sie ungebührlich verzögert, so kann der Unternehmer oder die juristische Person des öffentlichen Rechts die Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder eine angemessene Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Unternehmer oder der juristischen Person des öffentlichen Rechts jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Der Verkäufer haftet nicht für Mängel an der gelieferten Ware, die verursacht wurden durch Auswechselung von Teilen oder der Verwendung von Verbrauchsmaterial, welches nicht der Originalspezifikation entspricht oder durch sonstige Änderungen, die von dem Kunden oder einem Dritten vorgenommen wurden. Im Falle fehlerhafter oder falsch gelieferter Ware hat der Kunde entweder das schadhafte oder falsch gelieferte Produkt unfrei an den Verkäufer zurückzusenden oder das schadhafte oder falsch gelieferte Produkt zur Abholung durch einen Spediteur des Verkäufers bereitzuhalten.



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